Sozialrecht

In Fragen des Sozialrechts bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.

Das Sozialrecht ist kompliziert und stellt selbst Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte immer wieder vor immense Herausforderungen. Oftmals ist es daher ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt um Rat zu fragen.

Ich berate Sie und überprüfe Bescheide von Sozialbehörden auf Ihre Richtigkeit. Desweiteren helfe ich Ihnen dabei, Anträge zu stellen, gegen ungerechtfertigte Bescheide und Leistungskürzungen vorzugehen; sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.

Dieses Jahr habe ich die schriftliche Fachanwaltsprüfung im Bereich Sozialrecht erfolgreich abgeschlossen. Der Lehrgang umfasste 120 Zeitstunden sowie drei Abschlussprüfungen im Umfang von jeweils fünf Zeitstunden pro Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Verleihung des Titels "Fachanwalt im Sozialrecht".

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche des Sozialrechts:

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II ("Bürgergeld", früher "Hartz IV")
  • Gesetzliche Krankenversicherung (Versicherungsstatus, Leistungen, Beiträge)
  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit 
  • Altersrente, Witwenrente, Mütterrente, Erziehungsrente
  • Abwehr von Rückforderungen von Rentenzahlungen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Anrechnung von Einkommen auf gesetzliche Renten
  • Feststellung Pflegegrad / Pflegegutachten
  • Pflegegeld
  • Feststellung Grad der Behinderung, Merkzeichen
  • Sozialhilfe
  • Entschädigung von Opfern von Gewalttaten